Im Rahmen des Förderprojekts „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ des NRW-Ministeriums für Kultur und Wissenschaft erhielt Bergneustadt den Zuschlag für eine Weiterentwicklung der Traditionsgaststätte Jägerhof zu einem kulturellen und kommunikativen Treffpunkt. Dazu hatte ein ehrenamtliches Koordinierungsteam die architektonische Vorplanung, ein Nutzer- und ein gastronomisches Konzept erarbeitet.
Als optimale Organisations- und Rechtsform wurde die eingetragene Genossenschaft (eG) gewählt. Die eG zeichnet sich durch transparente Strukturen, Beteiligung und gleichberechtigte Mitbestimmung der Mitglieder aus. Ihr Zweck ist nicht auf kurzfristige Kapitalrenditen ausgerichtet, sondern auf langfristigen Erfolg und Nutzen für die Mitglieder.
Mit Verabschiedung einer Satzung wurde die Genossenschaft Jägerhof in der Gründungsversammlung am 27. August 2020 aus der Taufe gehoben. Gleichzeitig wurden ehrenamtliche Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder gewählt, die zunächst bis zur ersten Generalversammlung interimistisch tätig sind. Gemeinsam mit dem Koordinierungsteam gestalten sie die Übergangsphase. Voll handlungsfähig wird die Genossenschaft mit Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht sein. Zu diesem Zeitpunkt stellen die Vorstandsmitglieder ihre Ämter zur Verfügung und machen Platz für einen neu zu wählenden Vorstand.
Gleichzeitig werden die Generalversammlung einberufen und Genossenschaftsanteile verkauft, die zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigen. Ein Anteilsschein kostet 50 Euro. Es können auch mehrere Anteile erworben werden. Jedes Mitglied – unabhängig von der Höhe der finanziellen Beteiligung – hat grundsätzlich eine Stimme und damit das gleiche Gewicht bei Entscheidungen. Diese demokratische Entscheidungsstruktur bietet den Vorteil, dass die Genossenschaft vor der Übernahme Dritter, die größere Anteile halten und andere Interessen verfolgen, geschützt ist.
Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft. Sie müssen aber auch keine Verluste befürchten, denn bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Genossenschaft erhalten sie ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück.
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